- Die pHKP ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Wir sind zugelassener Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.
- Die Verordnung für pHKP stellt Ihr behandelnder Facharzt oder Psychotherapeut aus
- Sie oder Ihr behandelnder Arzt kontaktiert uns vorab zur Abklärung unserer Kapazitäten
- Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt – in der Regel bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch in unseren Räumen
- Im gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Vorstellungen, Anliegen, Ziele und Möglichkeiten