Rahmenbedingungen der pHKP

  • Die pHKP ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wir sind zugelassener Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Die Verordnung für pHKP stellt Ihr behandelnder Facharzt oder Psychotherapeut aus
  • Sie oder Ihr behandelnder Arzt kontaktiert uns vorab zur Abklärung unserer Kapazitäten
  • Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt – in der Regel bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch in unseren Räumen
  • Im gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Vorstellungen, Anliegen, Ziele und Möglichkeiten