Unsere Leistungen pHKP

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer festen Bezugspflegefachkraft
  • Gemeinsame Klärung Ihres individuellen Hilfebedarfs
  • Emotionale und soziale Unterstützung bei Belastungen und Lebensproblemen
  • Entwicklung von Lösungswegen in Krisensituationen
  • Hilfe bei der Strukturierung und Bewältigung alltäglicher Aufgaben – z. B. im Haushalt oder im Umgang mit Behörden
  • Unterstützung beim Wiederaufbau eines tragfähigen Tagesablaufs
  • Förderung sozialer Kontakte und sinnvoller Freizeitgestaltung
  • Orientierung und Stabilisierung nach Klinikaufenthalten
  • Vermeidung erneuter Klinikeinweisungen
  • Vernetztes Arbeiten mit allen relevanten Institutionen im Sozial- und Gesundheitssystem (z. B. Fachärzte, Kliniken, PIAs, Behörden, soziale Träger, Teilhabe- und Unterstützungsangebote)
  • Einbeziehung von Angehörigen – wenn gewünscht
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft bei Krisen und in Notfällen
  • Auch als Privatleistung möglich. Private Krankenkassen orientieren sich dabei in der Regel an den gesetzlichen Vorgaben

 

Rahmenbedingungen der pHKP

  • Die pHKP ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wir sind zugelassener Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Die Verordnung für pHKP stellt Ihr behandelnder Facharzt oder Psychotherapeut aus
  • Sie oder Ihr behandelnder Arzt kontaktiert uns vorab zur Abklärung unserer Kapazitäten
  • Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt – in der Regel bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch in unseren Räumen
  • Im gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Vorstellungen, Anliegen, Ziele und Möglichkeiten

 

PIA als verordnungsberechtigte Institution

Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) nach § 118 SGB V gehören zu den verordnungsberechtigten Einrichtungen für psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP). Sie erfüllen einen spezialisierten Versorgungsauftrag für Menschen, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer psychischen Erkrankung ein intensiveres ambulantes Angebot benötigen.

PIAs können pHKP direkt verordnen und nehmen eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen stationärer Behandlung und ambulanter Weiterbetreuung ein. Diese strukturierte Anbindung kann maßgeblich dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden – insbesondere nach einem stationären Aufenthalt.

Viele Patienten werden nach ihrer Entlassung weiterhin ambulant durch die Fachärzte der PIA begleitet. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Koordination sinnvoll, um die psychiatrische häusliche Krankenpflege ohne Unterbrechung fortzuführen.

Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V – GKV Spitzenverband

 

Anmerkung

Fachärzte im Krankenhaus dürfen im Rahmen des Entlassmanagements (§ 39 Abs. 1a SGB V) eine einmalige Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege (pHKP) für maximal 7 Kalendertage ausstellen.

Diese sogenannte 7-Tage-Verordnung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn bereits eine Anbindung an einen ambulanten Facharzt oder eine Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) besteht.

Weitere Hinweise zur Anschlussversorgung nach stationärem Aufenthalt finden Sie in unserer Info-Mappe.

Die Organisation der Anschlussversorgung liegt nicht beim Pflegedienst. Sie kann gelingen, wenn bereits im stationären Kontext eine verbindliche Anbindung an eine PIA oder einen ambulanten Facharzt erfolgt.

 

Unser Versorgungsgebiet

Unser Versorgungsangebot richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die im Alltag auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Unser Ziel ist es, psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) dort anzubieten, wo sie gebraucht wird – zuverlässig, verlässlich, orientiert am individuellen Unterstützungsbedarf und mit Blick auf die Lebensrealität der Menschen, die wir begleiten.

Die zentrale Lage unseres Dienstes in Rosdorf ermöglicht es uns, auch über Landkreis- und Bundeslandgrenzen hinaus tätig zu werden – etwa in angrenzenden Orten im nordwestlichen Thüringen oder in Einzelfällen auch in Regionen im nordhessischen Grenzgebiet.

Unser aktuelles Einzugsgebiet umfasst insbesondere

Landkreis Göttingen
(z. B. Rosdorf, Stadt Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden, Friedland, Dransfeld, Staufenberg, Gieboldehausen, Herzberg, Osterode, Bad Lauterberg und angrenzende Gemeinden)

Landkreis Northeim
(z. B. Northeim, Moringen, Nörten-Hardenberg, Hardegsen, Einbeck, Dassel, Bad Gandersheim, Uslar, Katlenburg-Lindau und weitere Orte)

Landkreis Eichsfeld (Thüringen)
(z. B. Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis und weitere Orte)

In Einzelfällen: angrenzende Regionen im nordhessischen Grenzgebiet

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Wohnort dazugehört?
Dann sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen gerne, ob eine Versorgung durch unser Team möglich ist.